Zweisprachige Ortsschilder
Olesno und Rosenberg?
Ist es mit den zweisprachigen Ortsbenennungen und der Hilfssprache der Minderheit in Verwaltungsämtern soweit?
Das Tauziehen und Gerangel wegen des Minderheitsgesetzes dauerte im Sejm Ewigkeiten. Abgesehen von politisch, auch ideologisch bedingten Pausen in den Ausschussdebatten, waren es fast 10 Jahre. Die entschiedenen Gegner predigten lautstark Gefahren und Verletzung polnischer Staatsraison mit der Bestimmung des Gesetzes dem Volk ein.
Deutsch als Hilfsprache
Endlich ist nun der Text des Projektes in zähen Verhandlungen im Sejmausschuss für Nationale und Ethnische Minderheiten vereinbart und veröffentlicht worden. Im Termin bis 15. April 2004 ist es möglich gewesen, Personen und Organisationen Bemerkungen und Stellungnahme zum Text dem Sejmausschuss einzureichen.
Das Schlesische Wochenblatt publizierte Äußerungen von Angehörigen der deutschen Minderheit über das Gesetzprojekt. Bemangelt wurde z. B. der hohe Prozentsatz der Einwohner in Gemeinden, die sich zur Minderheit bekennen, um die zweisprachige Ortsbenennung und das Recht für Minderheitensprache als Hilfssprache im Amtsumgang zu erlangen. Überdies sind manchen Aussagen nach die Kriterien für die Festlegung des Anteils der Bewohner, die der Minderheit zugehören, nicht klar definiert. Der Bezirkvorstand der Sozial Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien erklärte das Projekt des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten als richtige Absicherung des Schutzes und Interessen der in Polen lebenden Minderheiten und befürwortete die Textvorgabe.
Alle sprechen Polnisch!
In politischen und gesellschaftlichen Kreisen, die sich traditionell vom Minderheitenschutz distanzieren, besteht weiterhin starker Widerstand gegen die im Projekt vorgesehene Erlaubnis zur Nutzung der Hilfssprache. Aufgeführt ist das einfache, sogar überzeugend lautende Argument - alle in Polen lebende Mitglieder der Minderheiten sind der polnischen Sprache mächtig. Wozu denn die übertriebenen Privilegien! Erlauben Sie mir als einstweilig amtierenden Gemeindevorsteher eigene Erkenntnisse beizufügen. In Oberschlesien, auch doch im Gebiet unseres Kreises, ist die Familienverbundenheit mit Menschen, die im Ausland langjährig leben, sehr vielfältig. An Tagesordnung im Kommunalämtem sind verschiedensartige Anliegen von Petenten, die zumeist schon Jahrzehntelang in Deutschland leben. Auszustellen sind Bescheinigungen z.B. über Eigentum, Sozialverhältnisse Familienangehöriger, Personenurkunden. Teilweise sind diese Amtsbesucher der polnischen Sprache nicht kundig. Die gewünschten Dokumente dürfen laut aktueller Rechtslage nicht in deutscher Sprache im polnischen Amt ausgestellt werden. Die für deutsche Institutionen gebrauchten Unterlagen sind rechtsmäßig einem komplizierten Laufweg ausgesetzt. Erstens muss für die polnischen Texte ein vereidigter Übersetzer in Anspruch genommen werden. Danach kann die übersetzte Schrift, Dokument, einzig auf konsular - diplomatischem Weg weitergeleitet werden. Das Verfahren ist allerdings aufwendig und andauernd.Der im Minderheitengesetz vorgesehene Gebrauch der Hilfssprache ist demzufolge unstreitbar begründet.
Nicht Hitlersee, sondern Szczedrzyk
Artikel 12 des Projekts sieht vor, zweisprachige Ortstafeln in Minderheitsgebieten zuzulassen. Über Jahre gehörte dieses Thema zum stärkst Umstrittenen. Trotz Einsprüche von Seite Minderheitenvertretern ausgeschlossen sind Ortsbenenunngen. die im Zeitraum 1933-1945 von Behörden des Drittes Reiches, wie auch der Sovietunion eingeführt wurden. In der Argumentation für diese Einschränkung war in der Ausschussdebatte ständig das schwerste Geschütz aufgefahren - der Ortname Hitlersee, eingeführt am 18. Juli 1936 anstelle von Szczedrzyk.
Das weitere Beharren an Namen von 1933-1945 hätte das mühsam erarbeitete Gesetzprojekt gänzlich kippen können. Die Einschreibung im Artikel 13 Pkt. 6 hat eindeutig das Recht der Selbstbestimmung der Bewohner betroffener Ortschaften, wie auch sprachlich - logische Übersetzungen der Ortsnamen ausgeschlossen.
Auf Messerscheide
Meine persönlichen Gedanken in diesem strittigen Thema beinhaltet der Text des Artikels, Welche Ortschilder? im Unser öberschlesien (Nr. 11 / 2002). Im damaligem Zeitpunkt der Debatte über das Minderheitengesetzt hielt ich die zweisprachige Benennung mancher Ortschaften mit Bezeichnungen aus den Jahren 1933-1945 für begründet und erträglich Die Beispiele: Wysoka - Wyssoka - Lindenhohe, Psuröw - Psurow - Klein Ellguth, Stemalice - Sternalitz - Ammern, Koscieliska -Kostellitz - Hedwigstein, beinhalten keine irgendwie Nazisymbole. Nun aber wenn es am Endspurt des Gesetzes für Nationale und Ethnische Minderheiten auf Messerscheide steht, althistorische Namen der Zeit bis 1933 oder kein Gesetz für den Schutz der Minderheiten, da ist es richtig diese Regelung ohne weitere Vorbehalte doch als positive Entscheidung zu akzeptieren.
Gott, hüte uns davor!
Die letzterer Zeit entstandenen politischen Turbulenzen im Lande stellen die Bestimmung des Gesetztes im Sejm infrage. Die Zeit der aktuellen Kadenz läuft sichtbar aus.Trotz positivem Klima ist zeitlich wenig Spielraum für die Gesetzgebung. Vorgezogene Wahlen beinhalten die Gefahr der sicherlich anderer, den Minderheiten gegenüber negativ eingestellten Zusammensetzung des Gesetzgebers. Gottes Vorsehung hüte uns davor!
Bernard Kus (OGP 65 / czerwiec 2004)
GÓRA
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